Trotz Verschärfung des NSDAP-Verbotsgesetzes durch BGBl. I Nr. 177/2023, gibt es seit 1.1.2024 die Möglichkeit, Verfahren diversionell zu erledigen. Möglich macht das die Senkung des Strafrahmens beim Grunddelikt des § 3g VerbotsG, welcher nunmehr sechs Monate bis fünf Jahre beträgt.
Dass es trotz der Gesetzesverschärfung nun die Möglichkeit der Diversion gibt, ist den Herrschenden nicht einfach so passiert, sondern hat sich diese Entwicklung vielmehr aufgedrängt. Ein Blick auf die Denunziationsplattform des Karl Öllinger bietet einen guten Überblick darüber, über welchen Unfug österreichische Geschworenengerichte wöchentlich absprechen. Der alte Mann des Antifaschismus ist vor rund 10 Jahren mit der kränklich wirkenden Maria Zimmermann eine Symbiose eingegangen. Seither gefallen sich die beiden als Gerichtskiebitze. Und der Schnüffelaufwand steigt – nicht nur wegen der inflationären Anwendung des NSDAP-Verbotsgesetzes, sondern auch deshalb, da man seit einiger Zeit den Verhandlungsspiegel der jeweiligen Landesgerichte online einsehen kann.
Während Öllinger seinen Vereinssitz bei den „Alternative[n], Grüne[n] und Unabhängige[n] Gewerkschafter*innen“ hat, ist der Verein von Zimmermann dort ansässig, wo auch die von ihrem Mitstreiter und Grünen-Politiker Silvio Heinze als Geschäftsführer betriebene Forschungs- und Umweltorganisation „LUFTDATEN“ ihren Sitz hat. Dennoch können die staatlich subventionierten Figuren die Unmenge an Gesinnungsprozessen nicht mehr allein dokumentieren, weshalb eigens „Online-Einschulungen“ für Prozessbeobachter angeboten werden. Immerhin wurde, folgt man der Anfragebeantwortung zur schriftlichen Anfrage 330/J der XXVIII. GP, im Jahr 2024 gegen 3034 Personen nach dem Verbotsgesetz ermittelt.
Einer dieser Personen soll sich, wie sich aus der Entscheidung zu 8 Bs 54/25k des Oberlandesgerichtes Linz vom 3.4.2025 ergibt, „ab 2005 oder 2006 bis zum 6. Juni 2024 im Bundesland Salzburg auf andere als die in den §§ 3a bis 3f VerbotsG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt [haben], indem er sich das Logo der ‚Aryan Nations‘ oberhalb des rechten Knöchels tätowieren ließ“. Der aus der Bundesrepublik Deutschland stammende, unbescholtene Mann wurde vom Landesgericht für Strafsachen Salzburg als Geschworenengericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Monaten verurteilt. Dem als notorischen Antifaschisten bekannten Staatsanwalt, Mag. Marcus Neher, war diese Strafe jedoch zu gering. Er ließ es sich auch nicht nehmen dem Berufungsprozess selbst beizuwohnen, in welchem die über den Mann verhängte Strafe auf acht Monate erhöht wurde.
Der selbst von seinen Kollegen als egozentrisch beschriebene Neher hat an dem Mann sein Mütchen gekühlt. Denn ein anderer aus der BRD stammender Meinungsverbrecher, konnte einige Monate davor eine Diversion erwirken. Obwohl das OLG Linz am 8.7.2021 zu 10 Bs 171/21z die Rechtswirksamkeit der Anklage festgestellt hat, hat sich der Mann geweigert vor dem Gesinnungstribunal in Salzburg zu erscheinen. Dort hätte Neher ihn gerne gehabt, da er während seines Aufenthalts im Hotel „L.“ eine ebendieses Hotel zeigende Ansichtskarte per Post in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg geschickt hat auf welcher „herzliche Grüße aus der Ostmark“ stand.
Doch es kam anders, denn seit 1.1.2024 ist eine diversionelle Erledigung möglich und trotz all der von den Talar-Trägern in Verfahren nach dem Verbotsgesetz an den Tag gelegten Hypermoral wissen sie genau, dass diese Republik auch nicht länger bestehen bleiben wird, wenn sich die Anzahl der Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz noch weiter erhöht. All die Gesinnungsprozesse sind nichts weiter als eine Show. Denn den Niedergang dieses Staates haben ganz sicher nicht die Nationalisten zu verantworten. Den müssen sich die Herrschenden selbst zuschreiben.


