Gestern wurde der Verfahrenstechniker Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich aus der Gesinnungshaft entlassen. Um das Unrecht welches diesem Manne widerfahren ist darzustellen, reicht dieser Beitrag nicht aus. Wir wollen es aber versuchen.
Am 3.9.2003 wurde Fröhlich am Landesgericht für Strafsachen Wien zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, wobei zwei Jahre bedingt nachgesehen wurden. Sein Verbrechen war eine andere Meinung zur Frage, ob das Deutsche Reich tatsächlich (mindestens) sechs Millionen Juden vergast hat. Die Opferzahl ansich hat Fröhlich nicht bestritten. Als Wissenschafter vertritt er die – in Österreich und anderen „Demokratien des Westens“ strafbewehrte – Meinung, einige der offiziellen Tötungen können so nicht stattgefunden haben. Aus diesem Grund verfasste er in den 1990er Jahren ein Gutachten. 1994 wurde er deshalb aus der FPÖ ausgeschlossen. Das Gutachten ist uns nicht bekannt, wir machen es uns daher ausdrücklich nicht zu Eigen. Doch selbst wenn es sich bei diesem Gutachten um eine unwissenschaftliche Geschichtsglättung handeln sollte, so ist die Anwendung des Verbotsgesetzes schon per se menschenrechtswidrig und in diesem Fall erst recht!
Fröhlich jedenfalls hielt sein Gutachten auch nach seiner Verurteilung aufrecht. Aus diesem Grund hat er
1. am 4. Dezember 2004 an die Richtervereinigung,
2. am 10. Dezember 2004 an den Freiheitlichen Parlamentsklub,
3. am 23. Dezember 2004 an den Rechnungshof
4. am 1. Jänner 2005
a) an die Wiener Landesregierung,
b) an die Oberösterreichische Landesregierung,
5. am 10. Februar 2005
a) an das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Wien,
b) an das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Niederösterreich,
c) an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung,
6. am 27. Jänner 2005 an den Petitionsausschuss des Nationalrates,
7. am 2. Februar 2005 an die Bundesministerin für Justiz
8. und an 280 „andere Stellen“,
eine CD mit dem Titel „Galilei 2000 – Dokumentation eines politischen Schauprozesses am Landesgericht für Strafsachen Wien im Jahr 2003“ geschickt. Darin zeichnete er einerseits den Prozessverlauf nach und andererseits wiederholte er jene Ausführungen, für die er verurteilt worden war. Dafür wurde er am 23.2.2006 zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.
Doch Fröhlich schwor nicht ab. Am 22.8.2008 bestätigte der OGH den nächsten Schuldspruch der Geschworenen. Demnach hat Fröhlich in der Zeit von Dezember 2006 bis zum 1. August 2007 wieder seine Thesen – unter anderem an in einem Brief an die Bischofskonferenz und an Papst Benedikt XVI. – verbreitet. Das Oberlandesgericht Wien setzte die Strafe mit vier Jahren fest und wiederrief sowohl die bedingte Verurteilung aus 2003 als auch die bedingte Entlassung. Es wurden damit sechs Jahre und fünf Monate.
Damals schrieb der große österreichische und gesamtdeutsche Balladen-Dichter des 20. Jahrhunderts, Gerd Honsik (10.10.1941 – 7.4.2018), ein Gedicht.
Es war einmal ein Ingenieur
(Achteinhalb Jahre Haft für Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich für Forschung und Meinung. Gewidmet Frau Mag. Bandion-Ortner und dem Präsidenten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, Dr. Forsthuber.)
Es war einmal ein Ingenieur,
der schien zu querulieren
und stellte Fragen folgenschwer
in zügellosem Schriftverkehr,
die böse Zweifel schüren.So zog man ihn aus dem Verkehr!
Daß künftig er verzichtet
auf seine Meinung, – bitte sehr –
gibt jetzt der Schuldspruch die Gewähr,
von dem hier nun berichtet.Strafmildernd wär’ Beweisverzicht:
Politische Prozesse
gefallen nämlich vor Gericht,
wenn man von Politik nicht spricht.
So sieht es auch die Presse.Die Laien stumm, mit Augen groß,
bestellt, um abzunicken,
besiegelten des Täters Los
und setzten den finalen Stoß
nach Art der Bolschewiken.Sechs Jahre gaben sie ihm jetzt,
– etwas schon abgesessen –,
und zwei „bedingte“ von zuletzt:
macht achteinhalb! Er hatt’ geschwätzt
und schrieb auch wie besessen.Da stürzt er, wie vom Blitz gefällt,
unter der Last der Jahre.
Geht so er fort von dieser Welt?
Als stiller Narr? Als sanfter Held?
„Los! Legt ihn auf die Bahre!“Der Tod? Ein Traum? Ein Schatten grau?
Jetzt lichtet sich das Schweigen:
Er blickt ins Antlitz seiner Frau,
in tränennasse Augen blau,
die über ihm sich zeigen.Die Gattin wird hinweggezerrt,
da sie durchbrach die Schranken!
Achtung, sein Sohn! Den Weg versperrt!
Zurück! Und sorgsam abgewehrt
gefährliche Gedanken.Vielleicht ein kleiner Herzinfarkt?
Die Jahre, die noch bleiben,
kann die Justiz, wenn er erstarkt,
solange er nicht eingesargt,
sich noch zu Buche schreiben.Der kleine blasse Ingenieur
war schnell hinausgetragen.
Welch ein Triumph! Der schreibt nie mehr!
Vernichtet und geschlagen!
Jedoch, verdammt: Im Raum umher
da stehen so, als ob nichts wär’,
noch immer seine Fragen.Gerd Honsik
Auch danach schwor Fröhlich nicht ab. Am 17.11.2015 bestätigte der OGH den nächsten Schuldspruch der Geschworenen. Demnach hat Fröhlich in der Zeit von 29. September 2014 bis 26. Mai 2015 versucht seine Thesen weiter zu verbreiten. Da er sich zu diesem Zeitpunkt in der Justizanstalt Stein befunden hat und die Zensur zugeschlagen hat, blieb es beim Versuch. Das Urteil lautete drei Jahre Haft.
Selbst nach diesem Urteil schwor Fröhlich nicht ab. Fröhlich hat in der Zeit von Oktober 2016 bis Juli 2017 weiterhin seine Thesen vertreten und zu vertreten versucht. Ganz offensichtlich war es ihm gelungen die Zensur der Justizanstalt Stein teilweise zu umgehen oder man ließ ihn gewähren, um ihn danach im Maßnahmenvollzug verschwinden lassen zu können. Aufgrund dieser Taten wurde ihm jedenfalls am 26.3.2018 der Prozess am Landesgericht für Strafsachen Krems gemacht. Dort wartete die ÖVP-Justiz mit Gutachtern auf. Es ging um die Frage ob Wolfgang Fröhlich zurechnungsfähig ist oder nicht. Also ob er in der Lage ist das Unrecht seiner Taten einzusehen (Diskretionsfähigkeit) und nach dieser Einsicht zu handeln (Dispositionsfähigkeit). Der beigezogene Gutachter kam in der Hauptverhandlung zum Schluss, Fröhlich sei „nicht in der Lage, den Unrechtsgehalt seines Handelns in objektiver Weise zu erkennen und dieser Einsicht entsprechend sein Handeln zu steuern.“ Die Geschworenen hatten aber entschieden Fröhlich sei zurechnungsfähig und verurteilten ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Die politische Psychiatrie wollten sie dennoch auf ihn angewendet wissen und es folgte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Das ging dem OGH zu weit. Mit seiner Entscheidung vom 26.9.2018 hob er das Urteil teilweise auf. Fröhlich ist nach diesem Erkenntnis jedenfalls schuldig seine Thesen auch in der Zeit von Oktober 2016 bis Juli 2017 vertreten zu haben und dies auch versucht zu haben. Die Adressaten waren dieses Mal unter Anderem der Justizminister, verschiedene Staatsanwaltschaften und Gerichte und die 183 Parlamentsabgeordneten. Doch die Geschworenen hatten nach Ansicht der Höchstrichter ihr Beweiswürdigungsermessen in einer Weise gebraucht, die als bedenklich anzusehen ist.
Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich wird aus dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus vorgeführt.
Was folgte war eine neue Verhandlung mit gleich drei Gutachtern. Dieser zweite Rechtsgang fand gestern unter einem anderen Senat und anderen Geschworenen am Landesgericht für Strafsachen Krems statt. Nachdem im Vorfeld ein Gutachterstreit um die Zurechnungsfähigkeit entbrannt war, hat die ÖVP-Justiz einen Obergutachter bestellt. Dieser schloss sich der Meinung des Gutachters aus dem ersten Rechtsgang an: Fröhlich sei unzurechnungsfähig.
Nun war klar, dass der Verfahrenstechniker jedenfalls schuldlos ist. Der alte lateinische Grundsatz „nulla poena sine culpa“ findet in § 4 StGB seinen Niederschlag:
„Strafbar ist nur, wer schuldhaft handelt.“
Doch auch unzurechnungsfähige Täter können in Österreich eingesperrt werden. Im sogenannten Maßnahmenvollzug befinden sich jedoch nur Täter die gefährlich sind. Dem Gericht oblag es also zu klären, ob Dipl.-Ing. Fröhlich gefährlich ist. Für die Staatsanwältin ist er es.
„’Wenn wir zulassen, dass das keine schweren Folgen sind, obgleich der Rechtsstaat massiv ge- und verstört wird, ist das nicht einzusehen‘, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde. Die Gefährlichkeit werde dadurch erhöht, dass ‚je wissensschaftlicher eine angebliche Wahrheit verkauft wird, desto eher ist die Masse bereit, das zu glauben‘, meinte die Staatsanwältin mit Hinblick auf Fake News. Der 67-Jährige wolle möglichst viele Menschen von seinen Ansichten überzeugen. Der Mann werde einzuweisen und in einer Anstalt zu behandeln sein. ‚Schützen Sie den Rechtsstaat. Schützen Sie die Menschlichkeit‘, wandte sie sich an die Geschworenen.“
Unter dem Vorwand der Menschlichkeit will die gute Dame also die politische Psychiatrie angewendet wissen. Und das obwohl der Obergutachter das vollkommen anders sieht.
„Der 67-Jährige ‚ist 100 Prozent überzeugt‘, dass seine Ansichten richtig seien. Es gebe laut dem Obergutachter weder Eigen- noch Fremdgefährlichkeit. Wegsperren sei ‚völlig sinnlos‘, meinte der Rechtsanwalt. Von einer Einweisung sei Abstand zu nehmen bzw. sollte diese aus Sicht der Verteidigung bedingt nachgesehen werden – ‚unter strikten Auflagen‘, etwa Bewährungshilfe und Therapie.“
Und Fröhlich selbst? Laut einem Artikel der Kleinen Zeitung will er das Reizthema fortan meiden.
„Er werde keine weiteren Schreiben mehr schicken, meinte der 67-Jährige auf die Frage der vorsitzenden Richterin. ‚Ich bin ja nicht der Don Quijote.‘ Die Richterin hielt seinen Aussagen entgegen, dass er u.a. wenige Monate nach dem Prozess 2018 ein Schreiben an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geschickt, im November an einen der bestellten Sachverständigen sein Gutachten übermittelt und am 14. Februar 2019 eine als ‚Strafanzeige‘ betitelte Eingabe an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gemacht habe.“
Das Gericht folgte jedenfalls nicht der Staatsanwältin, die wohl ob ihren Ausführungen selbst einen Psychiater aufsuchen sollte, sondern dem Obergutachter.
„Das Urteil der Geschworenen, wonach der 67-Jährige nicht zurechnungsfähig ist, fiel nach mehrstündiger Beratung einstimmig. Das Gericht wies den Antrag auf Einweisung ab. Laut der vorsitzenden Richterin liegen nicht alle laut Gesetz dafür notwendigen Voraussetzungen vor. Die zu befürchtenden Taten würden keine mit Strafe bedrohten Handlungen mit schweren Folgen darstellen.“
Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich kurz nach seiner Enthaftung mit dem ehemaligen Soldaten der Waffen-SS Herbert Bellschan von Mildenburg.
Wolfgang Fröhlich konnte das Gerichtsgebäude nach dem Prozess als freier Mann verlassen. Die von alttestamentarischem Hass sichtlich gezeichnete Staatsanwältin erhob dagegen sofort Beschwerde. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.