Aufmerksame Leser werden in Teil 1 unserer Reihe festgestellt haben, dass Georg B. am 6.4.2016, also keinen Monat bevor er an der Schändung einer Grazer Moschee beteiligt war, die Spitzelvereinbarung unterschrieben hat. Es wäre eine beachtliche Leistung, eine genehmigte Quelle binnen eines Monats zu verbrennen! Doch wann wurde B. zur Quelle?
B. leistete als Zugsführer der Miliz vom 30.9.2015 bis 29.1.2016 eine Waffenübung im Rahmen des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes im Raum Spielfeld ab. Während dieses Einsatzes erfolgte eine Überprüfung durch das Abwehramt. Im Rahmen dieser Überprüfung beurteilte das AbwA, dass der Miliz-Zugsführer über „zweckmäßige, ausbaufähige Kontakte zur einschlägigen rechtsorientierten Szene verfüge“.
In weiterer Folge fanden Gespräche zwischen B. und einem Abwehroffizier statt, bei welchen B. Informationen über Nonkonformisten bekannt gab. Das Ziel dieser als Aufklärungsgespräche bezeichneten Gespräche soll es gewesen sein, „Beeinträchtigungen der militärischen Sicherheit“ zu erkennen. Zu den von B. bereitgestellten Informationen gehörten beispielsweise „Details über geplante Aktionen und führende Personen der Identitären Bewegung“. Da sich diese Angaben als „gut bis sehr gut“ herausstellten, wurde beantragt B. als Quelle führen zu dürfen. Dieser Antrag wurde am 15.3.2016 durch den Leiter des Abwehramtes genehmigt. Dadurch wurde B. zur Quelle Sandro und erhielt für seine Spitzeltätigkeit Aufwandsentschädigung.
Weshalb die nachweisliche „Information für die Zusammenarbeit mit dem Abwehramt“, welche unter anderem auch den Hinweis des Verbotes des Begehens und Anstiftens gerichtlich strafbarer Handlungen beinhaltet, genau am 6.4.2016 unterschrieben wurde, ist schnell erklärt:

Am 6.4.2016 wollte die IBÖ mittels „Islamisierung tötet!“-Transparent und jeder Menge roter Farbe eine Aktion bei der im Bau befindlichen Moschee, welche später Ziel des Anschlages von B. wurde, durchführen. Von dieser Aktion sollen im Vorfeld nur vier Personen gewusst haben – unter anderem B., welcher die Aktion an das Abwehramt verraten hat und dadurch zur Quelle Sandro wurde. Nicht von ungefähr musste er also an diesem Tag die Spitzelvereinbarung unterschreiben, denn man liebt zwar den Verrat, aber nicht den Verräter und noch weniger möchte man dienstrechtliche Konsequenzen. Aus diesem Grund wurde auch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Steiermark, einer der zehn Inlandsnachrichtendienste der jedoch in erster Linie polizeiliche Aufgaben hat, über die bevorstehende Aktion in Kenntnis gesetzt.
Da das LVT im Rahmen seiner sicherheitspolizeilichen Aufgaben (Gefahrenabwehr etc.) die geplante Aktion verhindern musste, zog die Polizei zahlreiche Sektorstreifen rund um die Moscheebaustelle präventiv zusammen. Dadurch erkannten die Identitären, dass sie ihre Aktion nicht durchführen können und sie besetzten daraufhin die Parteizentrale der Grazer Grünen.
Über die Vorgehensweise des LVT war man beim Abwehramt nicht erfreut. Man beschwerte sich, dass die uniformierten Kräfte so offensichtlich bei der Moschee standen und man nicht gewartet hat, bis die Identitären „die Moschee besetzen“.

(Fortsetzung folgt.)


