Viele Österreicher kennen den Geheimdienst nur aus dem Fernseher und denken bei der Kriminalpolizei (häufig als Kripo bezeichnet) an Typen wie Mister Monk, Horatio Caine oder Spencer Reid. In Wahrheit hat die österreichische Exekutive aber sicherheits- und kriminalpolizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Wenn ein Polizist mit der Aufklärung und Verfolgung einer Straftat befasst ist, handelt er nach der Strafprozessordnung (StPO) im Dienste der Kriminalpolizei. Wenn er jedoch Straftaten zu verhindern oder zu beenden versucht, handelt er nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) im Dienste der Sicherheitspolizei.
Beim sogenannten Geheimdienst muss man grundsätzlich zwischen den polizeilichen Nachrichtendiensten und den militärischen Nachrichtendiensten unterscheiden. Uns interessiert heute der militärische Inlandsnachrichtendienst, das sogenannte Abwehramt (AbwA).
Das Abwehramt untersteht dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) und ist gemäß § 20 Abs. 2 Militärbefugnisgesetz (MBG) für den Schutz des Österreichischen Bundesheeres und der Einrichtungen des BMLVS verantwortlich.
Nach dem Verständnis des AbwA gehört dazu die „Bearbeitung von Bedrohungen aus den Gefährderbereichen des politischen, ethnischen oder religiös motivierten Extremismus/Terrorismus und deren Einfluss auf das Österreichische Bundesheer.“ Es liege daher in Verantwortung des AbwA, im Rahmen des Eigenschutzes des Österreichischen Bundesheeres, Informationen zu beschaffen, um so die Voraussetzungen für ein klares Lagebild im Gefährderbereich zu schaffen und Mitglieder, Sympathisanten oder sonst in Beziehung zu solchen Organisationen stehende Angehörige oder angehende Angehörige des ÖBH bzw. des BMLVS zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der militärischen Sicherheit einleiten zu können.
Zu diesem Zwecke ist das Abwehramt befugt, entsprechende Mittel zur nachrichtendienstlich-operativen Informationsbeschaffung gemäß § 22 Abs. 3 bis 5 MBG anzuwenden. Diese Informationsbeschaffung ist für das AbwA im Bezug auf Nonkonformisten „zwingend erforderlich, insbesondere da seitens des rechtsextremistischen Spektrums eine hohe Interesse für militärische Angelegenheiten an sich und eine Verwendung beim ÖBH im Speziellen erkennbar ist.“
Es gibt daher eine interne schriftliche Weisung für die Anwerbung und Führung einer Quelle (=Spitzel). Es ist somit Aufgabe des Abwehramtes, zweckdienliche Quellen in Organisationen von Nonkonformisten zu finden. Bei Bedarf erfolgt ein Quellenantrag durch die Abwehrstellen (in Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg) an das Abwehramt. Nach Prüfung der Quelle erfolgt die Genehmigung durch den Leiter des Abwehramtes.
Eine solche Quelle war der Grazer Georg B., welcher Anfang Mai 2016 an der Schändung einer Grazer Moschee beteiligt war. In welchem Auftrag B. gehandelt hat und was B. noch so alles getrieben hat, werden wir hier veröffentlichen.
(Fortsetzung folgt.)