Die Staatsanwaltschaft Graz hat entschieden: Sie wird die im Missbrauchsverfahren gegen Dr. Eduard Lopatka angemeldete Berufung ausführen. Dem Arzt und Bruder eines ÖVP-Spitzenpolitikers wird vorgeworfen seine Kinder gequält und medikamenten- bzw. drogenabhängig gemacht zu haben. In erster Instanz erfolgte ein Freispruch.
Das Verfahren kann man getrost als unter keinem guten Stern stehend bezeichnen. Schon vor Prozessbeginn wurde bekannt, dass der von der Staatsanwaltschaft bestellte psychiatrische Sachverständige, Dr. Manfred Walzl, sich für befangen erklärt hat und um Enthebung bat.
„Dass die Sorge vor Interventionen nicht unbegründet ist, zeigt der Brief eines als Sachverständigen beauftragten Gerichtspsychiaters an die Staatsanwaltschaft. Darin bittet der Gutachter Manfred Walzl um Enthebung, weil es ‚zu einer ganzen Reihe von Interventionsversuchen durch Kollegen, aber auch Politiker‘ gekommen sei.“
Bei diesem „Brief“ handelt es sich um eine E-Mail an den zuständigen Staatsanwalt, Dr. Christian Kroschl, aus dem Dezember 2015. Statt Walzl – des Oberarztes des LKH Graz Süd-West der nebenbei jeden Tag ein Gutachten erstellt – wurde dann der Oberarzt des LKH Klagenfurt, Dr. Walter Wagner, mit der Gutachtenserstellung beauftragt. Die Kleine Zeitung weiß darüber folgendes zu berichten:
„Wagner kommt dabei zum Schluss, dass alle vier Kinder durch die Handlungen des Vaters an psychischen Störungen, eine Tochter sogar an Opiatabhängigkeit, leiden.“
Der Angeklagte war mit dem von der Staatsanwaltschaft Graz in Auftrag gegebenen Gutachten nicht glücklich. Rechtsstaatskonform wurde ein zweites Gutachten erstellt, dieses Mal von Dr. Peter Hofmann. Psychiater Hofmann ist generell eine interessante Persönlichkeit. Einerseits weil er am „Institut“ für „Religiosität in Psychiatrie und Psychotherapie“ referiert, andererseits weil er den Politkatholen von kath.net folgendes sagt:
„Psychiater Hofmann nimmt auch Stellung zur Debatte um die Opfer. Heute gebe es in der öffentlichen Meinung die Tendenz zu meinen, alle Opfer von Pädophilen seien ’schwerstens traumatisiert‘.
Hofmann: ‚Das ist nicht der Fall.‘ Pädophile Handlungen bleiben – so seine Erfahrung – oft auf Ebene der Berührung.
Untersuchungen zeigen außerdem: Die Hälfte der betroffenen Kinder kann mit pädophilen Übergriffen gut umgehen. Sie ordnen sie in ihre Biographie ein und bekommen keine posttraumatische Belastungsstörung.“
Hofmann will hier ganz offensichtlich den schweren sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche klein reden. Für österreichische Gerichte ist er dennoch ein gefragter Mann.
„In einem Zivilgerichtsverfahren, in dem eine Tochter als Klägerin gegen ihren Vater auftrat, erklärte sich der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann aus Graz befangen.“
Wenn man nun weiß, dass auch die ÖVP als Schutzpatron der Romkirche auftritt, so ist es durchaus verständlich, dass Hofmann sich im Zivilverfahren gegen Dr. Eduard Lopatka als befangen erklärt hat. Unverständlich ist jedoch folgendes:
„Doch nun erstellte er ein ‚methodenkritisches Gutachten‘ – nämlich über die Arbeit seines Klagenfurter Kollegen Walter Wagner, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren die vier Kinder (Opfer) begutachtet hatte.“
Einmal befangen, einmal nicht? Welch mieses Spiel spielen ÖVP-nahe Kreise hier? In einem aktuellen Interview meldet sich die 23-jährige Tochter des Arztes zu Wort.
„STANDARD: Ihr Fall sorgt für besonders viel Aufsehen, weil Ihr Onkel ein bekannter Politiker ist und Sie mehrmals sagten, Ihnen werde deswegen nicht zu Ihrem Recht verholfen. Hat sich Ihr Onkel nach dem Urteil erkundigt, wie es Ihnen und Ihren Geschwistern geht?
Miriam L.: Nein, das interessiert ihn nicht. Ich glaube, der weiß nicht einmal, wie wir heißen. Nur seine Frau hat sich einmal bei Mama gemeldet, als die Zeitungen schon über uns geschrieben haben. Sie hat gemeint, wir sollten einmal reden. Ich habe meiner Mutter ihr Handy weggenommen und eine SMS zurückgeschrieben, dass sie sich zu spät meldet. Und jetzt nur noch ihren eigenen Arsch retten will.“
Den „eigenen Arsch retten“, das wollen bekanntlich viele. Im gegenständlichen Fall scheint die ÖVP-nahe Justiz helfen zu wollen. Nach dem Urteil wird der zuständige Richter, Mag. Andreas Rom, in der Kleinen Zeitung zitiert.
„Der ganze Akt gibt keinen Millimeter her, um Sie schuldig zu sprechen. Und ich entscheide aufgrund des Aktes, nicht wegen Verwandtschaftsverhältnissen.“ („Kleine Zeitung“ vom 30.9.2017; S. 19.)
In Österreich wird ab der Anklageerhebung die Staatsanwaltschaft Beteiligte des Verfahrens, Schirmherr ist ab diesem Zeitpunkt nur noch der Richter. Wenn der „ganze Akt […] keinen Millimeter“ hergibt um jemanden freizusprechen, dann liegt das in Österreich sehr oft daran, dass sämtliche Beweisanträge abgewiesen wurden.
Medienberichten zur Folge soll der gegenständliche Fall ähnlich gelagert sein – mit dem Unterschied, dass man eben keine Beweisanträge zugelassen hat, die Belastendes hätten zu Tage fördern können. Die Kinder des erstinstanzlich freigesprochenen Arztes haben deshalb unter anderem Anzeige gegen Richter Rom erstattet.
„Bezüglich des Richters bitten die Töchter und der Sohn um die Prüfung ‚etwaiger Verfehlungen‘. So sollen sämtliche Beweisanträge der Anwältin der Kinder vom Richter unbegründet abgewiesen worden sein.“
Hat mit Rom ein Mann des Rechtsstaates geurteilt oder doch nur die ÖVP-Justiz? Die Urteilsbegründung wurde von einem Strafrechtsprofessor als „hart an der Grenze des Sachlichen“ bezeichnet.
„Bevor der Richter auf die Aussagen einer Tochter und der Ex-Frau eingeht, bewertet er ausführlich deren Aussehen: ‚Diese Zeugin ist was das optische Erscheinungsbild betrifft gegenüber ihren Geschwistern unverwechselbar‘, schreibt Rom über die Tochter und führt fort: ‚Offensichtlich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschmuck betrifft, in keiner Weise als konservativ zu bezeichnen. Die Zeugin ist auch bestrebt, diesen, ihren Geschmack, für das jeweilige Gegenüber, demonstrativ durch etliche, sichtbare Piercings zu präsentieren.‘
Die Ex-Frau des Arztes sei hingegen ‚in optischer Hinsicht, in Bezug auf ihren extravaganten Kleidungsstiel (sic!), eine überladene Person, welche bestrebt ist, nach Außen darzustellen, was sie ist.‘ Mit ihrem Auftreten habe sie zeigen wollen, ‚dass sie eine Medizinerin aus wohlhabenden Haus‘ ist.“
Das sind wahrlich interessante Ausführungen. In einem Interview über seine Person präsentiert sich Rom diesbezüglich noch anders.
„JOURNAL Graz: Beurteilen Sie den Angeklagten auch äußerlich?
Mag. Andreas Rom: Nein. Bei uns zählen Zahlen, Daten, Fakten und sonst nichts.“ (Interview mit Mag. Andreas Rom; „Journal Graz“, Ausgabe Dezember 2016; S. 7.)
Papier ist bekanntlich geduldig. Die SPÖ-nahe (Ober)Staatsanwaltschaft Graz begehrt nun gegen die ÖVP-Justiz auf. Jetzt ist das Oberlandesgericht Graz am Wort. Ob die Proporzjuristen nur den Schein wahren wollten? Eines ist jedenfalls klar: Richter Rom hat sich beschädigt und dieser Fall ist ein Paradebeispiel dafür, wie Strafjustiz in Österreich funktioniert: Vom Gutachterunwesen über abgewiesene Beweisanträge bis zu völlig wahnwitzigen, unsachlichen Urteilsbegründungen. Der Volksmund spricht nicht ganz zu Unrecht von „Verbrechern im Talar“.


