Ruhig ist es geworden um die „Operation Schweinsohr“. Wir haben den veritablen Abwehramtsskandal vor rund einem Jahr aktenbasierend analysiert. Die „Kleine Zeitung“ verwendete unser Material und berichtete am 26.4.2017 groß darüber. Am 3. bzw. 13.12.2017 berichtete schließlich „Der Standard“ in einer Mischung aus Wahrheit und Lüge darüber. Während die Wahrheit den von uns veröffentlichten Aktenteilen entnommen wurde, entspringt der Rest der Phantasie der antifaschistischen Schreiberlinge.
Im „Standard“ lesen wir folgendes:
„Durch das Abwehramt sind die rechtsextreme Identitäre Bewegung und die Partei des Volkes infiltriert worden, die beide auch Präsenzdiener und Berufssoldaten anziehen.“
Die „Partei des Volkes (PDV)“ war nie Ziel der Infiltrationsbestrebungen, wie der Abwehroffizier „Hauptmann Markus“ im Gespräch mit dem Leiter des LVT-Steiermark erklärte. Vielmehr wurde die PDV zum Bauernopfer, da Georg B. intellektuell gar nicht in der Lage war zu verstehen, welches Spiel mit ihm gespielt wird. Für ihn war es egal, wer nun an der Moscheeschändung teilnimmt, er wollte nur liefern. Und er hat geliefert.
Beim „Standard“ will man jedoch anderes herausgefunden haben:
„In der bisherigen medialen Darstellung hieß es, dass die Quelle des Abwehramts die Moscheeschändung provoziert habe. Das wird in den bislang unveröffentlichten Akten aber von B. vehement bestritten – und es gibt starke Indizien, die für seine Version der Geschichte sprechen.“
Über die starken Indizien lesen wir im „Standard“ weiters:
„B. gab etwa an, dass Kirschner nach der Tat ‚wie eine Salzsäule dastand‘ und ‚keine Anstalten machte, den Tatort zu verlassen‘; ja, sogar ‚von sich aus auf die Polizisten zuging‘, die vom Abwehramt alarmiert wurden. B. konnte währenddessen einfach davonspazieren, er wurde erst am nächsten Tag ausgeforscht.“
Der „Standard“ zitiert hier aus der 3. Beschuldigtenvernehmung des B. vom 13.6.2016, Beginn 10:00 Uhr, bei der Staatsanwaltschaft Graz. Aber nur selektiv, denn wörtlich führt B. folgendes aus:
„Indem KIRSCHNER dann keine Anstalten machte den Tatort zu verlassen und dort wie ‚eine Salzsäure‘ stand habe ich mir gedacht, ich gehe und bin dann auf die andere Straßenseite gegangen. Auf der anderen Straßenseite habe ich dann noch eine Minute gewartet und bin dann einfach wegspaziert und unbehelligt geblieben.“
Kirschner machte also „dann“ keine Anstalten mehr. Mit „dann“ meint B. nachdem Kirschner erfolglos versucht hatte nach der Tatausführung mit seinem Auto zu fliehen. Das gelang ihm deshalb nicht, da sein Auto durch Fahrzeuge des Abwehramts zugeparkt war. Auf die Polizisten ging er insofern zu, als er von diesen das Abschleppen der ihn zuparkenden Autos forderte. In seiner 2. Beschuldigtenvernehmung vom 9.5.2016, Beginn 09:40 Uhr, auf der Polizeiinspektion Liebenau sagt B. hierzu wörtlich:
„KIRSCHNER forderte die Beamten auf, das vor ihm stehende Auto abschleppen zu lassen, da er ja nicht wegfahren kann. Er spielte somit ein ‚Verkehrsopfer‘.“
Beim „Standard“ verschweigt man das absichtlich, um in antifaschistischer Manier eine große Verschwörung herbei zu phantasieren.
„Abteilung A wird von einem Mitarbeiter geleitet, der 2013 und 2017 bei der Nationalratswahl für die FPÖ kandidiert hat. Abteilung B wird von Ewald Iby geführt, der bis 2016 interimistischer Chef des gesamten Abwehramts war. Für die Infiltration von rechtsextremen Gruppen war Abteilung B zuständig. Die FPÖ attackierte öffentlich mehrfach deren Mitarbeiter, in einer OTS hieß es etwa, es sei ‚verwunderlich‘, dass der Abteilungsleiter noch aktiv sei. Das könnte passiert sein, um ihrem Parteifreund eine bessere Stellung im Abwehramt zu ermöglichen.“
Der „Standard“ versucht offensichtlich die Sache so darzustellen, als hätte Kirschner im Auftrag der FPÖ die Tat begangen, um den Beamten der Abwehramtsabteilung B zu schaden. Der Grund wird im zehn Tage davor erschienen Artikel genannt: Das Abwehramt sei „bei ihren Ermittlungen der FPÖ gefährlich nahe gekommen“.
Das ist natürlich völliger Unsinn. In seiner ersten Aussage vom 6.5.2016, Beginn 18:30 Uhr, auf der Polizeiinspektion Liebenau behauptete B. beispielsweise noch zur Tatzeit daheim gewesen zu sein und dies könne seine Freundin bezeugen. Besonders grotesk ist auch die Behauptung von B., er hätte mit seiner Freundin zur Tatzeit den Film „Er ist wieder da“ angesehen. Nicht nur deshalb glaubt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt B. kein Wort.
B. hat außerdem völlig unbeteiligte Personen der Mittäterschaft bezichtigt. Wegen B.’s Verleumdungen wurde das Verfahren gegen 12 Beschuldigte geführt. Vor wenigen Tagen wurden uns Dokumente zugespielt die belegen, dass das Verfahren gegen einige Beschuldigte eingestellt wurde.

Wie von gewöhnlich gut informierter Quelle zu hören war, soll es schon bald zum Prozess gegen B. kommen. Dort wird sich dann herausstellen, dass dieser ein gewöhnlicher Idiot ist und von Abwehroffizieren instrumentalisiert wurde.


