Vielen unserer Leser wird die US-amerikanische Informationsplattform „The Daily Stormer“ erst seit der künstlichen Aufregung sattsam bekannter Antifaschisten ein Begriff sein. Wie wir auf einer unserer Facebook Seiten berichtet haben, irrte die judeo-kritische Informationsplattform mit betont satirischem Element nach ihrer Löschung im August 2017 von Land zu Land, um schließlich in Österreich zu landen. Im Wissen um das menschenrechtswidrige Verbotsgesetz haben die Verantwortlichen ihre Seite für Besucher mit österreichischer IP-Adresse gesperrt. Damit war sichergestellt, dass der „Daily Stormer“ keine Wirkung in Österreich entfalten konnte. Dem Großinquisitor Karl Öllinger von der Partei „Die Grünen“ hat das aber nicht gereicht. Um Druck aufzubauen hat Öllinger eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Wenig später wurde die Domain auch tatsächlich durch nic.at gelöscht!
Bei nic.at handelt es sich um die weltweit einzige Vergabestelle für Domains mit der Endung .at, einer sogenannten ccTLDs, also einer länderspezifischen Top-Level-Domain. Das Vorrecht .at-Domains von Österreich aus zu verwalten, hat Dr. Peter Rastl bereits im Jänner 1988 als Leiter des Zentralen Informatikdienstes der Universität Wien für den ACONET-Verein gesichert. Der „Verein zur Förderung eines österreichischen wissenschaftlichen Datennetzes“ (ACONET) wurde am 28.5.1986 gegründet und ihm gehören die EDV-Zentren der österreichischen Universitäten als Mitglieder an. Der Informatiker Rastl schrieb zur Sicherung des Vorrechtes eine Mail an Jonathan Postel von der University of Southern California, welcher sodann .at in sein System eingetragen hat und schlichtweg „done“ antwortete.
Nachdem im Jahre 1996 die Domainverwaltung für die Mitarbeiter des EDV-Zentrums der Universität Wien zu einer immer größeren Belastung wurde, wurde nach einer neuen Lösung gesucht und mit 1.1.1997 eine Domaingebühr eingeführt und die Vergaberichtlinien liberalisiert. Bei der ersten Versammlung von österreichischen Internetprovidern am 31.1.1997 wurde der Grundstein für die Gründung eines Verbandes der Internetanbieter gelegt. Am 12.9.1997 hielt der Verein „Internet Service Providers Austria“ (ISPA) seine Gründungsveranstaltung an der Universität Wien ab. Seit 1998 ist ISPA für die Vergabe von .at-Domains zuständig und gründete hierzu das Unternehmen nic.at GmbH., welches im Jahr 2000 Tochterunternehmen der neu gegründeten „Internet Privatstiftung Austria“ (IPA) wurde. Der Zweck dieser ebenfalls von ISPA errichteten Privatstiftung ist die „Förderung des Internet in Österreich, insbesondere die Wahrnehmung der Domain-Verwaltung für die .at Domain, treuhänderisch zum Nutzen der Allgemeinheit.“
In Österreich obliegt die Erstellung der Vergaberichtlinien also einer Privatstiftung, die auf ihre privatwirtschaftliche Domainvergabe besonders stolz ist. Um sich einen Anstrich von Objektivität zu geben, hält die IPA sich einen sogenannten Domainbeirat. Dieser wird vom Stiftungsrat der IPA auf Vorschlag des Stiftungsvorstands bestellt. In den von diesem Gremium für die nic.at GmbH entwickelten allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich folgendes:
„nic.at führt keine diesbezügliche Prüfung der beantragten Domains durch, behält sich aber gleichwohl das Recht vor, Anträge im Falle offensichtlicher Rechtsverletzung oder bei missbräuchlicher Inanspruchnahme der Dienstleistungen der nic.at abzulehnen.“
Bei „offensichtlichen Rechtsverletzungen“ will nic.at also eingreifen. Was man darunter zu verstehen hat, zeigt das Beispiel des „Daily Stormer“. Laut der Pressesprecherin Monika Pink-Rank war die Löschung der Domain möglich „weil der Domainname an sich strafrechtlich relevant ist und das auch für juristische Laien erkennbar war“.
Was am Domainname „dailystormer“ strafrechtlich relevant sein soll, erschließt sich uns nicht. Wer schlussendlich die Zensurentscheidung gefällt hat, ist derzeit nicht bekannt. Frau Pink-Rank scheint aber die Inhalte ihrer eigenen Internetseite nicht genau zu kennen, denn dort lesen wir:
„nic.at ist kein Gericht, keine Behörde oder ähnliches, die in der Position wäre zu beurteilen, ob eine Webseite für illegale Aktivitäten oder Verletzung von Rechten Dritter verwendet wird. Wichtig ist auch, jede Art der Zensur definitiv auszuschließen.“
Werden die Verantwortlichen des „Daily Stormer“ auf eine juristische Klärung der Angelegenheit vor einem österreichischen Gericht drängen? Wir glauben eher nicht, denn mittlerweile ist die Informationsplattform ohnedies über die isländische ccTLD wieder zu erreichen. Die für .is-Domains verantwortliche Firma ISNIC machte im Falle einer Rekrutierungsseite für Daesh zähneknirschend von ihrem Recht auf Löschung Gebrauch. Wird dem „Daily Stormer“ die zweifelhafte Ehre zu Teil mit einer solchen Seite in einen Topf geworfen zu werden? Den Antifaschisten rund um Karl Öllinger und Frau Monika Pink-Rank würde es zumindest Ärger ersparen. Uns liegen Informationen vor, wonach bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeigen gegen die beiden Personen und weitere unbekannte Täter eingegangen sind. Die Genannten sollen durch den notwendig gewordenen Serverwechsel dafür verantwortlich sein, dass man mit österreichischer IP-Adresse nun auch wieder den „Daily Stormer“ konsumieren kann.
Wird die Staatsanwaltschaft Wien die Anzeigen von und gegen Öllinger einstellen? Wir glauben ja, denn bei der Anzeige von Öllinger müsste gegen eine englischsprachige Informationsplattform ermittelt werden, die zum Tatzeitpunkt weder von Österreichern – noch aus Österreich – betrieben wurde und die überdies keine tatsächliche Wirkung in Österreich entfalten konnte. Bei der Anzeige gegen Öllinger wird wenigstens die subjektive Tatseite nicht erfüllt sein. Wir sind aber gespannt, denn in der BRD wurde beispielsweise schon einmal ein australischer Staatsbürger verurteilt (BGH 1 StR 184/00 – Urteil vom 12.12.2000, LG Mannheim), der auf einer australischen Internetseite in englischer Sprache den Holocaust bestritten hat.


