Seit SARS-CoV-2 ausgehend von Wuhan in der Volksrepublik China eine pandemische Ausbreitung fand, ist in der Republik Österreich nichts mehr wie es einmal war. Begonnen hat der legistische Feldzug gegen die Corona-Seuche mit der Erlassung des COVID-19 Gesetzes am 15.3.2020 (BGBl. I Nr. 12/2020). In maximaler Kraftanstrengung hat das System gezeigt, dass es grundsätzlich könnte, wenn es denn wollte. Seither folgten unzählige Bundes- und Landesgesetze sowie Verordnungen von allen möglichen Gebietskörperschaften und Verwaltungsorganen. Es folgte aber auch der Protest. Ein Protest der aus einer Melange von Verschwörungstheoretikern jeglichen Couleurs, sprituellen und religiösen Spinnern und unzufriedenen Bürgern besteht. Nachdem es der FPÖ anfangs gar nicht schnell genug mit dem Herunterfahren unseres Landes gehen konnte, wollte man später den Protest vereinnahmen. Gelungen ist es ihr selbstredend nicht und auch andere Akteure aus dem Lager der Patrioten fanden nur ein weiteres Thema, um ihre „alternativen Medien“ zur Profitmaximierung mit noch mehr Unsinn zu füllen.
Und die gutmeinenden, anständigen und politischen Menschen unter den Maßnahmengegnern? Die sollten sich die Frage stellen, ob uns diese Scheingefechte auf einer Nebenfront weiterbringen. Geht es in Wahrheit nur um ein individualistisches „Ich will aber nicht.“? Wo sind die behaupteten grundrechtsintensiven Eingriffe, über die ständig gesprochen wird? Selbst von der (mittlerweile ausgesetzten) Impfpflicht, hätte man sich freikaufen können und ob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dem Primat der Politik folgen wird ist zumindest fraglich.
Wer nach Freiheit giert und wem es tatsächlich um die Beseitigung von legistischem Unrecht geht, der muss nach einem Betätigungsfeld nicht lange suchen. Am 29. und 31.3.2022 fand am Landesgericht für Strafsachen Wien ein Prozess gegen die Brüder H. statt, der europaweit seines Gleichen sucht. Während Philip H. als Rapper unter dem Pseudonym „Mr. Bond“ aufgetreten sein soll, soll Benjamin H. die Informationsplattform „judas.watch“ betrieben haben und als „Kikel Might“ aufgetreten sein. Dass den unbescholtenen Kärntnern in Wien der Prozess gemacht wurde liegt daran, dass es betreffend ihrer Pseudonyme nach dem Anschlag in Halle 2019 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien gab. Man vermutete schon damals Österreicher, Beweise hatte man keine.
Transparent der „Based Boys Vienna“ in der Landesgerichtsstraße gegenüber des „Grauen Hauses“.
Weshalb das Brüderpaar nun zeitgleich auf der Anklagebank Platz nehmen musste ergibt sich daraus, dass erst im Zuge der Auswertung der nach einer Hausdurchsuchung sichergestellten Daten bei Philip H. der Verdacht überhaupt auf Benjamin H. fiel – Kommissar Zufall wurde hier fündig. Überhaupt war das Interesse der österreichischen Behörden an den Beiden enden wollend. Erst als die Journaille und ein jüdisches Netzwerk den Marsch blies, kam man in die Gänge. Über ein PayPal-Konto auf welches „Mr. Bond“ Gelder von seinem englischsprachigen Publikum eingezahlt bekam, wurde der Mann aus Paternion ausgeforscht.
Die Informationsplattform „judas.watch“ für die sein Bruder Benjamin verantwortlich zeichnen soll, war den österreichischen Strafbehörden bekannt, jedoch sah man bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Kennzeichnung als einflussreicher Jude eben als eine Kennzeichnung als einflussreicher Jude. Und nicht als den Tatbestand eines Gesinnungsparagraphen erfüllend. Die Feststellung, dass dieser Personenkreis durch die Befürwortung von Feminismus, Multi-Kulturalismus und Migration auffällig wird, reichte grundsätzlich auch noch nicht einen Anfangsverdacht hinsichtlich einer Straftat anzunehmen. Das änderte sich nach zahlreichen Anzeigen und Anfragen eines antifaschistischen Netzwerkes bestehend aus der Liste PILZ, Michael Bonvalot, Bini Guttmann, Dr. Gabriel Lansky, Christof Mackinger, Doz. Dr. Thomas Nowotny und Prof. Dr. Georg Zanger. Während zu Beginn lediglich Ermittlungen nach § 107c StGB gegen den unbekannten Macher eingeleitet wurden, trieben die genannten Antifaschisten die Ermittlungsbehörden dazu nach dem NSDAP-Verbotsgesetz tätig zu werden.
Auch Doron Rabinovici will sich dem Verfahren als Privatbeteiligter anschließen.
Im Prozess werden die meisten der Berufsbetroffenen von Mag. Clemens Lahner vertreten, der seine Stellung als Privatbeteiligtenvertreter massiv dazu missbraucht hat bei den Geschworenen Stimmung gegen die Angeklagten zu machen. Der als Anzeiger eingeschrittene Dr. Georg Zanger ließ sich von seinem Kanzleimitarbeiter Ing. Johannes Kerbl vertreten, welcher im Prozess so weit ging zu behaupten: „Im Grunde ist das Führen solcher Listen ein Aufruf zum Mord.“
Die Stellung des Privatbeteiligten und damit auch dessen Vertreters im österreichischen Strafverfahren geht weit über den EU-Rahmenbeschluss über die Stellung des Opfers im Strafverfahren hinaus. Der Gesetzgeber verkennt vor lauter Opferempathie den Sinn des Strafprozesses der darin besteht, den Strafanspruch des Staates gegen seine Bürger durchzusetzen. Wohin opferorientierte Strafrechtspflege in politischen Prozessen führt, sieht man an den Urteilen. Während „Mr. Bond“ zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, bekam sein Bruder vier Jahre. Man attestierte den Beiden „besondere Gefährlichkeit“ und ging bei der Strafbemessung vom erweiterten Strafrahmen des § 3g VerbotsG aus, welcher eine Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren vorsieht. Damit nimmt die politische Verfolgung in Österreich Ausmaße an, die früher undenkbar waren. Die Sache mit dem erweiterten Strafrahmen wegen „besonderer Gefährlichkeit“ ist bei einer als abstraktem Gefährdungsdelikt konzipierten Strafnorm schon generell bizarr. Mit der Ausgestaltung der „besonderen Gefährlichkeit“ als erweitertem Strafrahmen und nicht als Strafsatz ersparte sich der historische Gesetzgeber auch noch die Schaffung eines strafsatzändernden Tatbestandselements und der dafür erforderlichen Bestimmtheit. Man bedient sich hier einer Sanktionsmethode, die deutlich nach jenem russischen Schnaps stinkt, der damals die Geburt dieser Strafbestimmung eingeleitet hat und die davor nur gegen bekannte Nationalisten vom Schlage eines Gottfried Küssels eingesetzt wurde. Nicht aber gegen Menschen, die sich selbst radikalisiert haben und möglicherweise über die Stränge geschlagen haben.
Es wird Zeit sich auf das Unsere zu besinnen, Scheingefechte sein zu lassen und allen Feinden der Freiheit die Stirn zu bieten.